Sommer 2020: Baden an den Talsperren des Ruhrverbands unter Auflagen möglich

EU-Badegewässerreport bescheinigt allen Badestellen eine ausgezeichnete Wasserqualität

Der kalendarische Sommer ist erst ein paar Tage alt, da verführen Sonne und Temperaturen sogleich zu einem erfrischenden Sprung ins kalte Nass an den offiziellen Badestellen der Ruhrverbandstalsperren. Aus wasserhygienischer Sicht spricht auch nichts dagegen, denn den Badegewässern der Bigge-, Henne, Lister-, Möhne und Sorpetalsperre wurde durch die Bank eine „ausgezeichnete“ Wasserqualität bescheinigt. Darauf weisen das Umweltministerium und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen hin.

Dennoch wird der Sommer 2020 als der Sommer in Erinnerung bleiben, in dem sicherer Badespaß mit der Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln einhergeht. Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) sieht vor, dass „beim Betrieb von Freibädern, Naturbädern und ähnlichen Einrichtungen die in der Anlage zu dieser Verordnung festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten sind“ (vgl. CoronaSchVO, §10, Abs.2).

Dies gilt natürlich auch für die BetreiberInnen der Badestellen an den Ruhrverbandstalsperren. Sie haben umfangreiche Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern getroffen und gegebenenfalls eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung erlassen; die Bestimmungen können in Details voneinander abweichen und sind jeweils vor Ort ausgehängt. Alle Badegäste haben die Pflicht, den Anweisungen des Betriebspersonals Folge zu leisten. Wichtig: Natürlich gilt die CoronaSchVO – ebenso wie überall sonst in Nordrhein-Westfalen – auch an Badestellen ohne Aufsicht! Hier sind die Badegäste allein für die Einhaltung der geltenden Regelungen verantwortlich.

Biggetalsperre: Die freie Badestelle an der Waldenburger Bucht ist von 10 bis 19 Uhr geöffnet. Der Eintritt ist frei, es gibt keine Badeaufsicht. An der Badestelle Sonderner Kopf ist der Einlass zwischen 10 und 20 Uhr auf maximal 2.000 Badegäste beschränkt. Der Mindestabstand von 1,50 Meter ist einzuhalten. Ferner erfolgt der Zahlungsverkehr bargeldlos. Das Strandbad Sondern des Surfclub Sauerland e.V. ist keine öffentliche Badestelle, sondern ausschließlich Mitgliedern vorbehalten. Der Surfclub hält sich an die Vorgaben des Landessportbundes und des zuständigen Ordnungsamtes. Natürlich findet die CoronaSchVO auch an der Badestelle Kessenhammer Anwendung. Eine Anmeldung im Büro des Campingplatzes ist obligatorisch. Die Badestelle Schnütgenhof ist täglich von 10 bis 22 Uhr geöffnet. Die Toiletten werden mehrfach täglich gereinigt. Im Bereich der WC-Anlage wird empfohlen, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen und die Toilettenräume einzeln zu betreten. Ein Mindestabstand von 1,50 Metern ist auch hier einzuhalten. Eine entsprechende Schilderung wird vorgenommen.

Listertalsperre: An den Badestellen Heiligenberg und Windebruch bleiben die Sanitäreinrichtungen geschlossen. Da alle drei Badestellen (Hunswinkel, Heiligenberg und Windebruch) in Meinerzhagen laut Berater des Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V. keine Naturbäder sind, erübrigt sich mit der Schließung der Sanitäreinrichtungen die Erstellung eines Infektions- und Schutzkonzeptes mit eingeschränkten Öffnungszeiten oder anderen Sonderregelungen. Für die Nutzer der Badestellen gelten hier die Vorschriften der CoronaSchVO NRW. Für die Badestelle Kalberschnacke gibt es keine coronabedingten Sonderregelungen oder Änderungen gegenüber der bisherigen Nutzung. Im Bereich der Badestelle befinden sich keine Duschen. Das zu nutzende WC ist dem vor Ort betriebenen Kiosk angeschlossen und liegt damit in der Verantwortung des Gaststätteninhabers.

Hennetalsperre: Natürlich gelten die Regelungen der CoronaSchVO auch in den Badebuchten am Hennesee (Berghauser Bucht & Badebucht Mielinghausen). Darüber hinaus gilt die normale Badeordnung.

Sorpetalsperre: Zum Schutz der Badegäste und des Personals wurde für das Strandbad Langscheid ein ausführliches Konzept erarbeitet, das sich an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. orientiert. Ab dem 26. Juni 2020 wird der Besuch der Badestelle in zwei Eintrittsphasen gesplittet. Einlass ist dann ab jeweils 9 Uhr und 14:30 Uhr. Die Zeit zwischen 13.30 und 14.30 Uhr wird für die vorgeschriebenen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen genutzt. Wichtig: Ein Einlass ist ausschließlich nach vorheriger Online-Registrierung bei der Sorpesee GmbH unter www.sorpesee.de möglich, um im Bedarfsfall die personenbezogenen Daten an das Gesundheitsamt weiterleiten zu können.

Möhnetalsperre: Für das Strandbad Delecke und den Seepark Möhnesee gilt: Die Badestellen sind öffentlich und können unter Einhaltung der CoronaSchutzVO für den öffentlichen Raum normal genutzt werden. Die Toilettenanlage und die Duschen im Strandbad Delecke bewirtschaftet das Pier 20. Etwaige Aushänge sind zu beachten. Die öffentlichen WC-Anlage im Seepark sind geöffnet. Für das Uferlos-Strandbad Möhnesee-Wamel liegen dem Ruhrverband keine Informationen vor. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Website des Betreibers www.uferlos-moehnesee.club.

Die Informationen zu den getroffenen Regelungen wurden dem Ruhrverband durch die BetreiberInnen zur Verfügung gestellt. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

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